Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
AGB für die Nutzung der Schulungsplattform trainingspower.com (B2B). Stand: 31.10.2026 – Entwurf. Anbieter: IT42 GmbH, Baumwall 5, 20459 Hamburg · Amtsgericht Hamburg, HRB 185107 · info@it42.online · +49 800 204 000 1 · USt-IdNr. DE313037712.
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge zwischen der IT42 GmbH (nachfolgend „Anbieter“) und dem Auftraggeber über die Bereitstellung und Nutzung der Schulungsplattform trainingspower.com.
(2) Die Plattform richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern (§ 13 BGB) ist ausgeschlossen.
(3) Abweichenden Bedingungen des Auftraggebers wird widersprochen. Sie werden nur Vertragsbestandteil, wenn der Anbieter ihnen ausdrücklich in Textform zustimmt.
§ 2 Vertragsgegenstand und Einordnung
(1) Der Anbieter stellt dem Auftraggeber die webbasierte Standardsoftware trainingspower.com für die Dauer des Vertrags im Wege von Software-as-a-Service (SaaS) zur Nutzung bereit. Der Auftraggeber nutzt die Plattform, um seine eigenen Beschäftigten zu Pflicht- und Compliance-Themen zu schulen und die Durchführung zu dokumentieren.
(2) Der Anbieter schuldet die Bereitstellung und den Betrieb der Software. Er schuldet weder die Vermittlung von Kenntnissen oder Fähigkeiten an einzelne Lernende noch einen Lehr- oder Lernerfolg. Die Durchführung der Schulung obliegt dem Auftraggeber in eigener Verantwortung.
(3) Der Vertrag kommt ausschließlich zwischen Anbieter und Auftraggeber zustande. Zwischen dem Anbieter und den geschulten Beschäftigten des Auftraggebers entsteht kein Vertragsverhältnis. Eine individuelle Lernbetreuung oder individuelle Lernerfolgskontrolle gegenüber einzelnen Teilnehmern durch den Anbieter ist nicht geschuldet; die in der Software enthaltenen Wissensabfragen sind ein automatisiertes Funktionsmerkmal, das der Auftraggeber eigenverantwortlich einsetzt.
§ 3 Leistungsumfang und Verfügbarkeit
(1) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung in ihrer jeweils vereinbarten Fassung sowie dem jeweiligen Angebot.
(2) Der Anbieter stellt die Plattform mit einer im Jahresmittel angestrebten Verfügbarkeit von 99 % bereit. Ausgenommen sind angekündigte Wartungsfenster sowie Störungen, die der Anbieter nicht zu vertreten hat (insbesondere höhere Gewalt, Ausfälle von Vorleistern, Störungen des Internets).
(3) Der Anbieter ist berechtigt, die Plattform fortzuentwickeln und einzelne Funktionen anzupassen, solange der vertraglich geschuldete Kernnutzen erhalten bleibt.
§ 4 Pflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber ist datenschutzrechtlich Verantwortlicher für die von ihm über die Plattform verarbeiteten Beschäftigtendaten. Er schließt vor Nutzungsbeginn den Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO mit dem Anbieter ab.
(2) Der Auftraggeber benennt die zu schulenden Beschäftigten, weist die erforderlichen Module zu und vergibt personalisierte, nicht geteilte Zugangsdaten. Er erfüllt die ihn treffenden Informations- und Beteiligungspflichten (insbesondere Information der Beschäftigten nach Art. 13 DSGVO sowie eine etwaige Beteiligung des Betriebsrats).
(3) Der Auftraggeber hält Zugangsdaten geheim und verhindert deren missbräuchliche Nutzung. Er ist für die unter seinen Zugängen vorgenommenen Handlungen verantwortlich.
(4) Die Auswahl der zu schulenden Themen und Personen sowie die Festlegung ergänzender organisatorischer Maßnahmen obliegen dem Auftraggeber.
§ 5 Nutzungsrechte
(1) Der Anbieter räumt dem Auftraggeber für die Vertragslaufzeit ein einfaches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht ein, die Plattform im vereinbarten Umfang zur Schulung der eigenen Beschäftigten zu nutzen.
(2) Alle Rechte an der Plattform, den Schulungsinhalten und den erzeugten Dokumentvorlagen verbleiben beim Anbieter. Eine Nutzung außerhalb des Vertragszwecks, insbesondere die Weitergabe an Dritte oder die Nutzung für Schulungen fremder Unternehmen, ist ohne gesonderte Vereinbarung nicht gestattet.
§ 6 Vergütung und Zahlung
(1) Die Vergütung richtet sich nach dem jeweils vereinbarten Preismodell. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nichts anderes vereinbart ist.
(3) Bei Zahlungsverzug ist der Anbieter berechtigt, nach vorheriger Ankündigung in Textform den Zugang zur Plattform bis zum Ausgleich der offenen Forderung zu sperren.
§ 7 Laufzeit und Kündigung
(1) Der Vertrag hat die im Angebot vereinbarte Mindestlaufzeit (regelmäßig zwölf Monate) und verlängert sich jeweils um weitere zwölf Monate, sofern er nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Laufzeitende in Textform gekündigt wird.
(2) Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(3) Nach Vertragsende stellt der Anbieter dem Auftraggeber die gespeicherten Schulungsnachweise auf Anforderung in einem gängigen Format zur Verfügung; die weitere Behandlung der personenbezogenen Daten richtet sich nach dem Auftragsverarbeitungsvertrag.
§ 8 Datenschutz
(1) Die Parteien beachten die jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Die Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag des Auftraggebers regelt der gesonderte Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO, der diesen AGB vorgeht, soweit er abweichende Regelungen enthält.
(2) Die eingesetzten Unterauftragsverarbeiter sind im Auftragsverarbeitungsvertrag benannt.
§ 9 Gewährleistung
(1) Der Anbieter gewährleistet die vertragsgemäße Bereitstellung der Plattform nach dem Stand der Technik. Unerhebliche Minderungen der Nutzbarkeit bleiben außer Betracht.
(2) Der Anbieter übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Schulungsinhalte für den konkreten Einzelfall des Auftraggebers rechtlich ausreichend oder vollständig sind. Die Inhalte dienen der allgemeinen Sensibilisierung und ersetzen keine Rechtsberatung.
§ 10 Haftung
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Eine wesentliche Vertragspflicht ist eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.
(3) Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
(4) Der Auftraggeber bleibt für die Erfüllung der ihn treffenden gesetzlichen Schulungs-, Nachweis- und Datenschutzpflichten selbst verantwortlich. Eine Haftung des Anbieters für die rechtliche Wirkung der über die Plattform erstellten Nachweise ist ausgeschlossen.
§ 11 Geheimhaltung
(1) Die Parteien behandeln vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich und nutzen sie nur zu Vertragszwecken. Die Pflicht gilt für die Dauer des Vertrags und drei Jahre darüber hinaus fort.
§ 12 Schlussbestimmungen
(1) Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Textformerfordernisses.
(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(3) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Hamburg, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
(4) Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Entwurf, Stand 31.10.2026. Diese AGB sind gemeinsam mit der Leistungsbeschreibung und dem Auftragsverarbeitungsvertrag zu lesen. Vor dem Einsatz anwaltlich prüfen zu lassen. Keine Rechtsberatung.
